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ag begabte bvg tBundesverfassungsgericht. Im Jahr 2021 wurde entschieden, dass der Artikel 20 unseres Grundgesetzes den Staat zum Klimaschutz verpflichtet und dass daher das Klimaschutzgesetz verbessert werden muss, im Jahr 2017 wurde festgestellt, dass neben „männlich“ und „weiblich“ eine dritte Option möglich sein muss, beispielsweise im Personalausweis, im Jahr 1994 wurde geurteilt, dass deutsche Soldaten im Rahmen einer NATO-Mission in Bosnien in ein anderes Land einmarschieren dürfen (das erste Mal seit dem Zweiten Weltkrieg).

Dies sind drei Beispiele für Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes. Wir waren diese Woche in eben diesem Bundesverfassungsgericht und haben (nach einer strengen Kontrolle durch die Bundespolizei) vom Empfangsraum über den Sitzungssaal bis hin zum Presseraum das gesamte Gericht durchlaufen. Dabei haben wir viele detaillierte Informationen erhalten. Hier eine kleine Auswahl: Dass das Bundesverfassungsgericht, das darüber wacht, dass die Verfassung, also unser Grundgesetz, eingehalten wird, erst zwei Jahre nach dem Grundgesetz und damit erst 1951 konstituiert wurde (es wird deshalb auch als „verspätetes Verfassungsorgan“ bezeichnet, wie es der Historiker Reinhard Schiffers einmal formulierte). Dass „Verfassungsbeschwerden“, die jede Bürgerin und jeder Bürger bei einem Verstoß gegen Grundrechte (zum Beispiel gegen die Würde des Menschen oder die Meinungsfreiheit) einreichen kann, mit 95 % den Hauptteil der Arbeit des Verfassungsgerichts ausmachen. Dass es daneben aber beispielsweise auch Normkontrollverfahren oder Organverfahren gibt (bei Normenkontrollverfahren muss das Gericht entscheiden, ob ein Bundes- oder Landesgesetz dem Grundgesetz widerspricht, bei Organverfahren muss in einem Streit zwischen anderen Verfassungsorganen wie dem Bundestag und dem Bundesrat geurteilt werden). Dass Verfassungsbeschwerden zunächst auf dem Schreibtisch einer Rechtspflegerin oder eines Rechtspflegers landen und dann einen langen Weg im Bundesverfassungsgericht bis hin zu einer potenziellen Urteilsverkündung durchlaufen. Dass solche Verfassungsbeschwerden aber häufig scheitern – und aus welchen Gründen dies der Fall ist. Dass das Gericht in zwei Senate aufgeteilt ist, in dem je acht Richterinnen und Richter sitzen, dass es daneben aber auch noch drei Kammern gibt (jeweils drei Richterinnen und Richter) und das Plenum (alle 16 Richterinnen und Richter zusammen) – und dass diese drei Gremien unterschiedliche Aufgaben haben. Dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Richterinnen und Richter eine wichtige Rolle spielen – und welche. Dass das Gericht jährlich ungefähr 40 Millionen Euro vom Bundeshaushalt zugesprochen bekommt. Dass die bekannten roten Roben ursprünglich der traditionellen Richtertracht der Stadt Florenz aus dem 15. Jahrhundert nachempfunden sind und dass das Bundesverfassungsgericht das einzige Verfassungsorgan mit einer solchen Amtstracht ist. Dies nur einige Beispiele, die vor Ort sehr lebensnah und anschaulich für uns wurden. Kurzum: Es war ein interessanter und tiefgehender Einblick in das Bundesverfassungsgericht – wir bedanken uns herzlich für den Vortrag, für die Führung und für die Antworten auf all unsere Fragen! Und wer abschließend mehr rund um diese AG erfahren möchte, hier geht’s noch zur  → AG-Seite.

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