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SMV

Die SMV (Schüler*innenMitVerantwortung) ist die Vertretung aller Schüler*innen des Goethe-Gymnasiums. Jedes Jahr wählen die Schüler*innen eine*n Schüler*innensprecher*in, der/die die Sitzungen leitet und die Interessen der Schüler*innen gegenüber der Lehrerschaft und Schulleitung probiert durchzusetzen.

Schülersprecher*in

Der/Die Schülersprecher*in und sein*e/ihr*e Stellvertreter*in leiten die Schüler*innenratssitzungen, vertreten die Interessen der Schülerschaft gegenüber der Schulleitung und der Lehrerschaft und koordinieren die gesamte SMV-Arbeit. Sie werden zu Beginn des Schuljahres auf ein Jahr, meist durch alle Schüler*innen, gewählt. Der/Die Schüler*innensprecher*in ist durch sein/ihr Amt automatisch stimmberechtigtes Mitglied der Schulkonferenz.

Schüler*innenrat

Der Schüler*innenrat besteht aus dem*r Schüler*innensprecher*in und seinem*r/ihrem*r Vertreter*in sowie den Klassen-/Kurssprecher*innen und deren Vertreter*innen.

Schüler*innenratssitzung

An der Schüler*innenratssitzung nehmen die gewählten Klassen-/Kurssprecher*innen und ihre Vertreter*innen teil. Der/Die Schüler*innensprecher*in und sein*e/ihr*e Vertreter*in laden dazu ein und leiten die Sitzung. Die beiden Verbindungslehrer*innen können beratend teilnehmen.

Protokolle

Von jeder Schüler*innenratssitzung wird ein Protokoll angefertigt, welches ein paar Tage nach der Sitzung im SMV-Kasten aushängt.

Klassensprecher*innen

Jede Klasse wählt zu Beginn des Schuljahres eine*n Klassensprecher*in und eine*n Stellverteter*in. In den Jahrgangsstufen 11 und 12 werden im Fach Deutsch ein*e Kurssprecher*in und ein*e Stellvertreter*in gewählt, die an die Stelle des/der Klassensprecher*in und seines/seiner/ihres/ihrer Stellvertreter*in treten. Der/Die Klassensprecher*in und der/die Stellvertreter*in sind durch ihr Amt Mitglied im Schüler*innenrat. Ihre Aufgaben bestehen darin, die Klasse über Besprochenes zu informieren und die Interessen der Klasse gegenüber den Lehrer*innen und der Schulleitung zu vertreten. Sie können jederzeit von ihrem Amt zurücktreten oder abgewählt werden (konstruktives Misstrauensvotum).

Verbindungslehrer*innen

Die zwei Verbindungslehrer*innen vermitteln zwischen Schulleitung, Lehrerschaft und den Arbeitskreisen. Sie werden vom Schüler*innenrat auf zwei Jahre gewählt. Sie können an allen Veranstaltungen der Schüler*innenmitverantwortung, insbesondere auch an den Schüler*innenratssitzungen, beratend teilnehmen.

Arbeitskreise

Die Arbeitskreise sind für die Planung und Durchführung der von den Schüler*innen gewünschten Aktionen zuständig. Sie setzen sich eigenständig Ziele, die sie, wenn nötig, mit Unterstützung des/der Schüler*innensprecher*in und der Verbindungslehrer*innen, selbstständig umsetzen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Organ der Schule. Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von Schulleitung, Lehrkräften, Eltern und Schüler*innen zu fördern, bei Meinungsverschiedenheiten zu vermitteln, sowie über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und zu beschließen. Der 12-köpfigen Schulkonferenz (4 Schüler*innen, 4 Lehrer*innen, 4 Eltern) gehören an:

  1. der/die Schüler*innensprecher*in,
  2. drei weitere Vertreter*innen der Schüler*innen,
  3. der/ die Schulleiter*in als Vorsitzende*r,
  4. drei Vertreter*innen der Lehrkräfte,
  5. der/die Elternbeiratsvorsitzende als stellvertretende*r Vorsitzende*r,
  6. drei weitere Vertreter*innen der Eltern

SMV-Satzung

Alle Wahlprozesse und mehr im Detail erklärt findet ihr in unserer